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   OVG Saarland, 05.10.1983 - 3 W 1619/83   

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OVG Saarland, 05.10.1983 - 3 W 1619/83 (https://dejure.org/1983,19184)
OVG Saarland, Entscheidung vom 05.10.1983 - 3 W 1619/83 (https://dejure.org/1983,19184)
OVG Saarland, Entscheidung vom 05. Oktober 1983 - 3 W 1619/83 (https://dejure.org/1983,19184)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.07.2009 - 3 M 84/09

    Rechtsnachfolge in Polizeipflicht - Erbbauberechtigter

    Es kann offen bleiben, ob überhaupt eine Verweisung der Begründung nach § 80 Abs. 3 VwGO auf die Gründe eines anderen Bescheids möglich ist (vgl. OVG Saarland, B. v. 05.10.1983 - 3 W 1619/83 - zit. nach juris zur Bezugnahme auf eine frühere an den Betroffenen gerichtete Entscheidung).
  • VG Saarlouis, 15.05.2006 - 5 F 8/06

    Zulassung einer Berghalde; Bestimmtheit; Einvernehmen der Gemeinde

    Der Senat hält an der bisher etwa im Beschluss vom 05.10.1983 - 3 W 1619/83 -, AS 18, 279, 285 und im Übrigen vom Verwaltungsgericht ebenfalls praktizierten sowie auch sonst - wenn auch mit gewissen Nuancen - der weitaus überwiegenden Meinung entsprechenden Handhabung fest, wonach das Gericht in Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO bei Vorliegen einer den formalen Anforderungen des § 80 Abs. 3 VwGO entsprechenden Begründung der Vollzugsanordnung keine inhaltliche, gegebenenfalls am Maßstab von § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO oder § 114 VwGO ausgerichtete Rechtmäßigkeitsprüfung der Vollzugsanordnung, sondern eine an dem Ergebnis einer summarischen Vorausbeurteilung der Hauptsache ausgerichtete eigene Interessenabwägung vorzunehmen hat.
  • VG Saarlouis, 04.10.2004 - 5 F 21/04
    Der Senat hält demnach an der bisher etwa im Beschluss vom 05.10.1983 -3 W 1619/83 -, AS 18, 279, 285 und im Übrigen vom Verwaltungsgericht ebenfalls praktizierten sowie auch sonst -wenn auch mit gewissen Nuancen -der weitaus überwiegenden Meinung entsprechenden Handhabung fest, wonach das Gericht in Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO bei Vorliegen einer den formalen Anforderungen des § 80 Abs, 3 VwGO entsprechenden Begründung der Vollzugsanordnung keine inhaltliche, gegebenenfalls am Maßstab von § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO oder § 114 VwGO ausgerichtete Rechtmäßigkeitsprüfung der Vollzugsanordnung, sondern eine an dem Ergebnis einer summarischen Vorausbeurteilung der Hauptsache ausgerichtete eigene Interessenabwägung vorzunehmen hat.
  • OVG Saarland, 16.04.2003 - 1 W 10/03
    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.10.1983 - 3 W 1619/83 - AS 18, 279, 285, und vom 22.8.2001 - 2 W 1/01 -.
  • OVG Saarland, 26.02.1992 - 1 R 96/89

    Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses Saarausbau

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